Arbeitsrecht · 13.5.2026
BAG-Urteil: Keine Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit

Sebastian Meschke
Bewerbungsexperte & Coach
Keine Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Beschäftigte während der Elternzeit keinen Anspruch auf die tarifliche Inflationsausgleichsprämie haben. Der zugrundeliegende Tarifvertrag darf die Zahlung an Arbeitnehmer in Elternzeit ausschließen.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du dich aktuell in Elternzeit befindest, kannst du nicht automatisch mit der Inflationsausgleichsprämie rechnen. Diese Entscheidung betrifft vor allem tariflich geregelte Zahlungen, die explizit den Ausschluss von Elternzeitlern vorsehen.
Hintergrund der Entscheidung
Eine Arbeitnehmerin hatte vor Gericht gekämpft, um die Prämie auch während ihrer Elternzeit zu erhalten. Das BAG bestätigte jedoch, dass der Tarifvertrag solche Sonderzahlungen an die tatsächliche Arbeitsleistung knüpfen darf. Elternzeit gilt als Freistellung von der Arbeit, daher entfällt der Anspruch.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe deinen Tarifvertrag genau, ob und wie Sonderzahlungen geregelt sind.
- Nutze die Elternzeit, um deine Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren. Hier findest du Tipps zum Lebenslauf optimieren.
- Wenn du nach der Elternzeit neu starten willst, kann es helfen, deine Bewerbung professionell schreiben zu lassen.
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, Tarifverträge genau zu verstehen und die eigenen Rechte zu kennen. Gerade in der Elternzeit solltest du deine Karriereplanung aktiv gestalten.
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