Arbeitsrecht & Karriere
Probezeit Kündigung: Fristen, Rechte & was du jetzt tun kannst
Eine Kündigung in der Probezeit trifft die meisten unvorbereitet — ob vom Arbeitgeber ausgesprochen oder selbst eingereicht. Was gilt rechtlich, welche Fristen musst du einhalten, und wie geht es danach weiter?
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Das Wichtigste in Kürze:
- ✓Kündigungsfrist: 2 Wochen — zu jedem beliebigen Datum (§622 Abs. 3 BGB). Vertrag oder Tarifvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vorsehen.
- ✓Kein Kündigungsschutz in den ersten 6 Monaten — der Arbeitgeber braucht keinen Grund. Ausnahmen: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft.
- ✓Arbeitszeugnis sofort anfordern — auch nach kurzer Beschäftigung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (§109 GewO). Schriftlich anfordern.
- ✓Arbeitssuchend melden — spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- ✓Kurze Stelle im Lebenslauf aufführen — nicht weglassen. Lücken fallen mehr auf als kurze Stellen. Sachlich erklären, Fokus auf Gelerntes.
1) Kündigungsfristen in der Probezeit
§622 Abs. 3 BGB regelt klar: Während einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen — ohne festen Kündigungstermin. Das heißt, die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden und wird zwei Wochen später wirksam.
Wichtig: Tarifverträge oder der individuelle Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen, aber keine kürzeren. Steht im Vertrag eine Frist von einem Monat, gilt diese — auch in der Probezeit.
| Situation | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Probezeit (gesetzlich) | 2 Wochen | Beliebig |
| Nach Probezeit (bis 2 Jahre) | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Vertragliche Vereinbarung | Wie vereinbart (min. 2 Wochen) | Wie vereinbart |
2) Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Das ist für viele ein Schock, rechtlich aber eindeutig.
Ausnahmen vom fehlenden Kündigungsschutz:
- Schwangerschaft / Mutterschutz: Absoluter Kündigungsschutz ab Bekanntwerden der Schwangerschaft
- Schwerbehinderung: Besonderer Schutz nach §168 SGB IX (Zustimmung des Integrationsamts nötig)
- Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigung ausgeschlossen
- Diskriminierung: Kündigung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion etc. ist unwirksam (AGG)
Hast du den Verdacht, dass die Kündigung aus einem dieser Gründe erfolgte, solltest du rechtlichen Rat einholen — und innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
3) Eigenkündigung in der Probezeit
Auch wenn du selbst kündigst, gilt die 2-Wochen-Frist. Schreibe eine schriftliche Kündigung (formlos reicht, aber Datum und Unterschrift nicht vergessen) und lass dir den Empfang schriftlich bestätigen.
Wichtig bei Eigenkündigung: Das Arbeitsamt kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld verhängen, wenn du selbst kündigst. Ausnahmen gibt es bei wichtigem Grund (z.B. nachgewiesenes Mobbing, Gesundheitsgefährdung, Umzug wegen Partner). Im Zweifelsfall vorab mit der Agentur für Arbeit sprechen.
4) Was du nach einer Probezeit-Kündigung tun solltest
- Sofort arbeitssuchend melden — spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit. Nicht erst wenn die Stelle tatsächlich endet.
- Arbeitszeugnis anfordern — schriftlich, direkt nach Ausspruch der Kündigung. Auch wenn die Stelle nur kurz war.
- Lebenslauf und Anschreiben aktualisieren — kurze Stellen lassen sich erklären, wenn der Rest der Unterlagen überzeugend ist.
- Netzwerk aktivieren — viele Jobs werden über Kontakte besetzt, nicht über Stellenanzeigen.
- Reflexion — Was lief schief? Fehlende Passung im Job, Führungsstil, Aufgaben? Das hilft, die nächste Stelle besser zu wählen.
5) Kurze Stelle im Lebenslauf — so gehst du damit um
Eine Stelle, die nach 2–4 Monaten endete, im Lebenslauf zu verschweigen ist keine Option — Lücken fallen mehr auf als kurze Stellen. So gehst du damit um:
- Stelle normal aufführen mit Zeitraum und Aufgaben
- Im Vorstellungsgespräch sachlich erklären, nicht defensiv
- Fokus auf das Gelernte: „Ich habe gemerkt, dass mir X besonders wichtig ist"
- Nie negativ über den Ex-Arbeitgeber sprechen
Wenn der restliche Lebenslauf stark ist, fällt eine kurze Stelle kaum ins Gewicht. Ich helfe dir dabei, deine Unterlagen so aufzustellen, dass die Kündigung in der Probezeit kein Hindernis wird.
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Häufige Fragen zur Probezeit-Kündigung
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?+
2 Wochen laut §622 Abs. 3 BGB — zu jedem beliebigen Datum. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vorsehen.
Kann ich in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?+
Ja. Das KSchG gilt erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Ausnahmen: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft oder Diskriminierung.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?+
Ja, immer — auch nach sehr kurzer Beschäftigung. §109 GewO gibt dir Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Fordere es schriftlich an.
Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?+
Bei Eigenkündigung ja — bis zu 12 Wochen. Bei Arbeitgeberkündigung in der Regel nicht. Melde dich sofort arbeitssuchend (spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung).
Wie erkläre ich die kurze Stelle bei neuen Bewerbungen?+
Sachlich und ohne Schuldgefühle: Die Stelle entsprach nicht dem, was besprochen wurde — oder die Erwartungen beider Seiten lagen auseinander. Fokus auf das Gelernte, nie negativ über den Arbeitgeber.
Kann ich eine Probezeit-Kündigung anfechten?+
Nur in Ausnahmefällen: Diskriminierung (AGG), fehlender besonderer Kündigungsschutz oder Formfehler (Kündigung nicht schriftlich). Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.